Eine der größten Gaben, die wir anderen geben können, ist unsere Präsenz, wenn wir wirklich zuhören und uns auf den Moment einlassen, können wir große Empathie und Unterstützung bieten.
Für Personen, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen. Es soll die Qualität in der häuslichen Pflege sichern und die Pflegeperson unterstützen.
Pflegebedürftigkeit ist ein tiefer Einschnitt im Leben. Fast immer stellt sie eine immense Belastung für einen selbst und seine Familie dar. Man frag sich, welche Unterstützung gibt es? Worauf habe ich Anspruch? Wie läuft das mit der Pflegeversicherung?
Ich nehme mir Zeit und biete Ihnen fachkompetente Hilfe und Wegbegleitung an. Ich helfe Ihnen dabei, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben und Ihre Selbstbestimmung erhalten zu können.
Melden Sie sich gerne für einen kurzfristigen Termin, ich freue mich auf Sie!
Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades
Beratung zu verschiedenen Hilfsmitteln
Beratung zur Begutachtung durch den medizinischen Dienst
Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich
Bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich
direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse
Hilfe bei Anträgen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
Hilfe bei der Suche nach einem Pflegedienst
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